Die aktuelle Gaspreiskrise führt teilweise zu enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen.
Um die Wärme- und Erdgaskunden noch vor dem kommenden Winter finanziell zu entlasten, wurde am 14. November 2022 im Bundesrat das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz- EWSG verabschiedet. Erdgas- und Wärmekundinnen und -kunden erhalten im Monat Dezember 2022, spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt auch mögliche Gaspreissteigerungen zum Jahresende: Sie entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember 2022 gültigen Gaspreises. Auf Grund der fehlenden Durchführungsverordnung zum EWSG sind Änderungen in der Umsetzung vorbehalten.
Liebe Erdgas- und Wärmekundinnen und – kunden,
hiermit informieren wir Sie über die einmalige Kostenentlastung für den Monat Dezember 2022 nach dem Beschluss der Bundesregierung (ESWG § 2 Abs. 1 bis 3 und § 3).
Um für Sie sofort eine Entlastung sicherzustellen, werden wir Ihren Abschlag für Gas und Wärme im Dezember nicht abbuchen. Sollten Sie die Zahlungen monatlich selbst vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag oder eine Barzahlung an unserem Kassenautomaten, müssen Sie die Zahlungen für Dezember 2022 nicht leisten.
Bitte beachten Sie, dass dies ausschließlich für die Abschläge Gas und Wärme gilt. Die Abschlagzahlung für Strom ist wie gewohnt zu leisten. Zahlen Sie für Strom und Gas/Wärme einen Gesamtabschlag, können Sie diesen um den Betrag für Gas bzw. Wärme verringern.
Somit greift für Sie eine sofortige finanzielle Entlastung im Dezember und damit noch in diesem Jahr.
Bei der nächsten Jahresabrechnung für Gas und Wärme werden wir Ihnen den sogenannten Entlastungsbetrag gutschreiben.
Dieser Entlastungsbetrag wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf Basis der am 01.Dezember 2022 gültigen Preise Ihres Tarifs und einem Zwölftel Ihrer Jahresverbrauchsprognose (Stand: September 2022 oder früher) errechnet (bei Wärme plus 20%). Beide Werte, Entlastungsbetrag und ausgesetzter Dezemberabschlag, werden Ihnen auf der Jahresrechnung, die den Dezember 2022 betrifft, transparent ausgewiesen.
Die Soforthilfe erhalten auch größere Unternehmen und Einrichtungen [RLM-Kunden mit viertelstündiger Leistungsmessung].
Unabhängig vom Verbrauch werden zudem gezielt größere Verbraucher entlastet wie die Wohnungswirtschaft und beispielsweise Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Auch hier beträgt die Entlastung ein Zwölftel des individuellen Jahresverbrauchs der Monate November 2021 bis einschließlich Oktober 2022.
Unternehmen bzw. Einrichtungen müssen dem Gaslieferanten bis zum 31. Dezember 2022 in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Soforthilfe gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG vorliegen.
Bei allen Kunden die monatlich abgerechnet werden und die keine Abschläge zahlen, erfolgt die Erstattung mit der nächsten Rechnung.
Ihr Abschlag im Dezember wird nicht eingezogen.
Unterbrechen Sie den Dauerauftrag für den Monat Dezember.
Sie müssen im Dezember keine Zahlung leisten.
Die Soforthilfe geht Ihnen nicht verloren, sie wird in der nächsten Jahresabrechnung berücksichtigt.
Sie erhalten den Entlastungsbetrag als Gutschrift auf der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022.
Zur Abwicklung der Gas/Wärme Soforthilfe nimmt die Köthen Energie GmbH unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben an dem gesetzlich verpflichtenden staatlichen Verfahren teil. Hierzu übermitteln wir gem. § 9 Abs. 5 EWSG zur Plausibilisierung des Prüfantrags die Postanschrift des Kunden, seine Abschlagzahlung für September 2022, Liefermenge 2021 oder des letzten Abrechnungszeitraums und seine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Beschlossene Sache: Ab dem 01. Oktober 2022 fallen auf Erdgas und Fernwärme weniger Mehrwertsteuer an. Der Bundestag gibt grünes Licht für den Plan der Bundesregierung. Künftig soll der Steuersatz von 19% auf 7% gesenkt werden und versteht sich als Teilmaßnahme des Entlastungspakets 3 der Bundesregierung.
Ebenso die Ende September beschlossene Rücknahme der Gasumlage über die geplante Höhe von 2,419 Cent (netto) pro Kilowattstunde soll die Endverbraucher entlasten. Die anfallenden Ersatzbeschaffungskosten sollen nun direkt vom Staat getragen werden.
Diese auf Bundesebene beschlossenen Maßnahmen werden durch die Köthen Energie GmbH rückwirkend zum 1. Oktober 2022 umgesetzt.
Über die Auswirkungen der am 10. Oktober 2022 vorgestellten Vorschläge der Expertenkommission zum Gas- und Wärmepreisdeckel werden wir die Kunden informieren, sobald verbindliche Beschlüsse des Gesetzgebers vorliegen.
Ratternde Gehirnzellen, verzogene Gesichter, schlechte Laune. All das findet man heutzutage wieder, wenn man auf der Suche nach einer Ausbildung oder einem Praktikum ist. Kaum Möglichkeiten werden den Jugendlichen heutzutage geboten. So ist häufig kaum Zuversicht und Motivation in den Gesichtern der Teenies wiederzufinden. Emsige Nachfragen, beeindruckte Blicke und reichlich Ideen gab es allerdings auf der Berufsorientierungsmesse am 13. Oktober, welche von der Agentur für Arbeit veranstaltet wurde.
So strömten einige Familien und Jugendliche in die europäische homöopathische Bibliothek in der Wallstraße, um sich nach Inspirationen für ein Praktikum oder eine Ausbildung umzusehen. Angebote gab es reichlich. Zusammen mit 21 anderen Betrieben und Unternehmen warb die Köthen Energie mit möglichen Ausbildungsberufen und einem perspektivischen dualen Studium. So verteilten unsere Personalsachbearbeiterin Frau Albrecht und unsere derzeitige Praktikantin Linda Jane Informationsflyer und veranschaulichten den Besuchern einige Zukunftsmöglichkeiten.
Dazu zählen eine Ausbildung zum/-r Mechatroniker/in, zum/-r Tiefbaufacharbeiter/in und zum/-r Industriekaufmann/-frau. Die meisten Fragen wurden allerdings zu Schülerpraktika gestellt, welche selbstverständlich umsetzbar sind. Jährlich gehen einige Bewerbungen bei uns ein und wir versuchen so vielen Bewerbern wie möglich einen Einblick in die Arbeit der Köthen Energie zu bieten.
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
wir möchten Sie darüber informieren, dass ab sofort in unserem Energie Laden am Markt 5 geänderte Öffnungszeiten gelten. Wir stehen Ihnen zu folgenden Zeiten zur Verfügung:
Mo: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Di: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mi: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
13:00 Uhr – 17:00 Uhr
Do: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Fr: GESCHLOSSEN
Bitte beachten Sie, dass die Einzahlung am Kassenautomaten während der Schließzeit des Energie Ladens nicht möglich ist. Weiterhin sind wir natürlich jederzeit telefonisch unter der 03496 505555 oder per E-Mail an kundenservice@koethenergie.de für all Ihre Anliegen erreichbar.
Wir danken für Ihr Verständnis!
Ihr Team der Köthen Energie GmbH
Vielen Dank für Ihr
Seit Tagen berichten vermehrt Kunden der Köthen Energie von ungebetenen Besuchern an der Haustür. Unter einem Vorwand fragt der vermeintliche Energieanbieter nach der letzten Jahresverbrauchsabrechnung oder Daten wie z.B. Name, Adresse und Nummer des Strom- oder Gaszählers ab. Diese sollen einen unkomplizierten Wechsel des Energieanbieters ermöglichen.
Hinweis: Geben Sie keine persönlichen Daten preis und lassen Sie keinen Vertreter in Ihre Wohn- oder Kellerräume.
Bitte beachten Sie, dass derartige Hausbesuche von den Mitarbeitern der Köthen Energie nicht getätigt werden! Unsere Mitarbeiter können sich stets ausweisen!
Hinter diesen Haustürbesuchen verbirgt sich eine unseriöse Vertriebsmethode. Sollten auch Sie derartige Besuche bekommen, notieren Sie sich bitte den Namen und die Telefonnummer und setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 03496 5055 55 oder per E-Mail kontakt@koethenergie.de.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team der Köthen Energie GmbH
Die neuen Preise für die Grund- und Ersatzversorgung mit Erdgas sind veröffentlicht. Wirksam werden diese zum 01. Oktober 2022.
Bitte beachten Sie, dass die Bruttopreise die derzeit gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer von 7 % enthalten.
Wenn Sie Fragen dazu haben, sprechen Sie uns gerne an.
Hier können Sie das aktuelle Preisblatt herunterladen:
Preisblatt Grund- und Ersatzversorgung Erdgas ab 01. Oktober 2022 (Stand: 18.10.2022)
Wir sind jederzeit für Sie erreichbar:
Am Samstag, den 13. August 2022 findet das diesjährige Sommerkino im Schlosspark Köthen statt, organisiert vom Schlossbund. Um 15:30 Uhr beginnt der erste Kinofilm „Der König der Löwen“ unter freiem Himmel. Am Abend ab 19:00 Uhr läuft dann „Rocketman“.
Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
am Donnerstag, den 28. Juli 2022 ist unser Energie Laden am Markt in Köthen ab 13:00 Uhr nicht besetzt.
Am Freitag finden Sie uns wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten ab 08:30 Uhr.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihr Team der Köthen Energie GmbH