Informationen zum Soforthilfepaket Gas/Wärme

Die aktuelle Gaspreiskrise führt teilweise zu enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen.

Um die Wärme- und Erdgaskunden noch vor dem kommenden Winter finanziell zu entlasten, wurde am 14. November 2022 im Bundesrat das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz- EWSG verabschiedet. Erdgas- und Wärmekundinnen und -kunden erhalten im Monat Dezember 2022, spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt auch mögliche Gaspreissteigerungen zum Jahresende: Sie entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember 2022 gültigen Gaspreises. Auf Grund der fehlenden Durchführungsverordnung zum EWSG sind Änderungen in der Umsetzung vorbehalten.

 

Liebe Erdgas- und Wärmekundinnen und – kunden,

hiermit informieren wir Sie über die einmalige Kostenentlastung für den Monat Dezember 2022 nach dem Beschluss der Bundesregierung (ESWG § 2 Abs. 1 bis 3 und § 3).

Um für Sie sofort eine Entlastung sicherzustellen, werden wir Ihren Abschlag für Gas und Wärme im Dezember nicht abbuchen. Sollten Sie die Zahlungen monatlich selbst vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag oder eine Barzahlung an unserem Kassenautomaten, müssen Sie die Zahlungen für Dezember 2022 nicht leisten.

Bitte beachten Sie, dass dies ausschließlich für die Abschläge Gas und Wärme gilt. Die Abschlagzahlung für Strom ist wie gewohnt zu leisten. Zahlen Sie für Strom und Gas/Wärme einen Gesamtabschlag, können Sie diesen um den Betrag für Gas bzw. Wärme verringern.

Somit greift für Sie eine sofortige finanzielle Entlastung im Dezember und damit noch in diesem Jahr.

Bei der nächsten Jahresabrechnung für Gas und Wärme werden wir Ihnen den sogenannten Entlastungsbetrag gutschreiben.

Dieser Entlastungsbetrag wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf Basis der am 01.Dezember 2022 gültigen Preise Ihres Tarifs und einem Zwölftel Ihrer Jahresverbrauchsprognose (Stand: September 2022 oder früher) errechnet (bei Wärme plus 20%). Beide Werte, Entlastungsbetrag und ausgesetzter Dezemberabschlag, werden Ihnen auf der Jahresrechnung, die den Dezember 2022 betrifft, transparent ausgewiesen.

Die Soforthilfe erhalten auch größere Unternehmen und Einrichtungen [RLM-Kunden mit viertelstündiger Leistungsmessung].

Unabhängig vom Verbrauch werden zudem gezielt größere Verbraucher entlastet wie die Wohnungswirtschaft und beispielsweise Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Auch hier beträgt die Entlastung ein Zwölftel des individuellen Jahresverbrauchs der Monate November 2021 bis einschließlich Oktober 2022.

Unternehmen bzw. Einrichtungen müssen dem Gaslieferanten bis zum 31. Dezember 2022 in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Soforthilfe gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG vorliegen.

Bei allen Kunden die monatlich abgerechnet werden und die keine Abschläge zahlen, erfolgt die Erstattung mit der nächsten Rechnung.

 

Fragen zur Soforthilfe im Dezember 2022

Ich habe eine Einzugsermächtigung erteilt.

Ihr Abschlag im Dezember wird nicht eingezogen.

Ich habe einen Dauerauftrag bei meiner Bank eingereicht.

Unterbrechen Sie den Dauerauftrag für den Monat Dezember.

Ich zahle monatlich meinen Abgleich per Überweisung oder Bar am Kassenautomaten ein.

Sie müssen im Dezember keine Zahlung leisten.

Ich habe den Dezember-Abschlag bereits überwiesen oder den Dauerauftrag nicht gestoppt.

Die Soforthilfe geht Ihnen nicht verloren, sie wird in der nächsten Jahresabrechnung berücksichtigt.

Ich bin Mieter und leiste meine monatlichen Vorauszahlungen für die Betriebskosten direkt an den Vermieter.

Sie erhalten den Entlastungsbetrag als Gutschrift auf der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022.

Ich habe Fragen zum Datenschutz.

Zur Abwicklung der Gas/Wärme Soforthilfe nimmt die Köthen Energie GmbH unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben an dem gesetzlich verpflichtenden staatlichen Verfahren teil. Hierzu übermitteln wir gem. § 9 Abs. 5 EWSG zur Plausibilisierung des Prüfantrags die Postanschrift des Kunden, seine Abschlagzahlung für September 2022, Liefermenge 2021 oder des letzten Abrechnungszeitraums und seine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

IHK-Bestenehrung 2022 

Mehr als 3.300 Auszubildende haben im Jahr 2022 bei der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) ihre Abschlussprüfung abgelegt. 104 von ihnen erreichten die Note eins, 31 davon mit Auszeichnung. Diese 31 Absolventen haben die besten Abschlussergebnisse von insgesamt knapp 3.316 Prüflingen im IHK-Bezirk erzielt und dabei mindestens 91,5 von 100 möglichen Punkten erreicht. Voller Stolz können wir sagen: einer davon ist unser mittlerweile ehemaliger Azubi Daniel Mieth.
Daniel machte 3,5 Jahre eine Ausbildung zum Anlagenmechaniker (Rohrsystemtechnik) im Technischen Service der Köthen Energie GmbH. Neben der metalltechnischen Grundausbildung wie Schweißen, Brennschneiden, Sägen und Bohren zählen zu seinen Arbeitsschwerpunkten das Konstruieren und Warten von Rohrsystemen und das Prüfen und Instandsetzen von Gasdruckregelanlagen. Aufgrund dieser herausragenden Leistungen wurde Daniel natürlich übernommen und verstärkt nun endlich als fester Mitarbeiter das Team unseres Technischen Services. 
Die IHK ehrte die Besten am 10. November 2022 mit einer Festveranstaltung. Neben dem IHK-Vizepräsident hat auch der Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff den Jahrgangsbesten persönlich gratuliert.
Wir gratulieren ganz herzlich zu dieser besonderen Leistung und freuen uns sehr über die Verstärkung unseres Teams!

 

 

Duales Studium – Schwerpunkt Energiewirtschaft

Wir suchen zum 21. August 2023 einen dualen BWL-Studenten (m/w/d) mit dem Schwerpunkt Energiewirtschaft ⚡️
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Mehr Infos zur Hochschule gibt’s hier 👉🏼https://www.hsw-hameln.de/…/betriebswirtschaftslehre-ba/

 

 

Mehrwertsteuer-Senkung & Wegfall der Gasumlage

Beschlossene Sache: Ab dem 01. Oktober 2022 fallen auf Erdgas und Fernwärme weniger Mehrwertsteuer an. Der Bundestag gibt grünes Licht für den Plan der Bundesregierung. Künftig soll der Steuersatz von 19% auf 7% gesenkt werden und versteht sich als Teilmaßnahme des Entlastungspakets 3 der Bundesregierung.

Ebenso die Ende September beschlossene Rücknahme der Gasumlage über die geplante Höhe von 2,419 Cent (netto) pro Kilowattstunde soll die Endverbraucher entlasten. Die anfallenden Ersatzbeschaffungskosten sollen nun direkt vom Staat getragen werden.

Diese auf Bundesebene beschlossenen Maßnahmen werden durch die Köthen Energie GmbH rückwirkend zum 1. Oktober 2022 umgesetzt.

Über die Auswirkungen der am 10. Oktober 2022 vorgestellten Vorschläge der Expertenkommission zum Gas- und Wärmepreisdeckel werden wir die Kunden informieren, sobald verbindliche Beschlüsse des Gesetzgebers vorliegen.

 

 

Berufsorientierungsmesse am 13.10.2022

Ratternde Gehirnzellen, verzogene Gesichter, schlechte Laune. All das findet man heutzutage wieder, wenn man auf der Suche nach einer Ausbildung oder einem Praktikum ist. Kaum Möglichkeiten werden den Jugendlichen heutzutage geboten. So ist häufig kaum Zuversicht und Motivation in den Gesichtern der Teenies wiederzufinden. Emsige Nachfragen, beeindruckte Blicke und reichlich Ideen gab es allerdings auf der Berufsorientierungsmesse am 13. Oktober, welche von der Agentur für Arbeit veranstaltet wurde.

So strömten einige Familien und Jugendliche in die europäische homöopathische Bibliothek in der Wallstraße, um sich nach Inspirationen für ein Praktikum oder eine Ausbildung umzusehen. Angebote gab es reichlich. Zusammen mit 21 anderen Betrieben und Unternehmen warb die Köthen Energie mit möglichen Ausbildungsberufen und einem perspektivischen dualen Studium. So verteilten unsere Personalsachbearbeiterin Frau Albrecht und unsere derzeitige Praktikantin Linda Jane Informationsflyer und veranschaulichten den Besuchern einige Zukunftsmöglichkeiten.

Dazu zählen eine Ausbildung zum/-r Mechatroniker/in, zum/-r Tiefbaufacharbeiter/in und zum/-r Industriekaufmann/-frau. Die meisten Fragen wurden allerdings zu Schülerpraktika gestellt, welche selbstverständlich umsetzbar sind. Jährlich gehen einige Bewerbungen bei uns ein und wir versuchen so vielen Bewerbern wie möglich einen Einblick in die Arbeit der Köthen Energie zu bieten.

 

        

Änderung der Öffnungszeiten – Energie Laden am Markt

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

wir möchten Sie darüber informieren, dass ab sofort in unserem Energie Laden am Markt 5 geänderte Öffnungszeiten gelten. Wir stehen Ihnen zu folgenden Zeiten zur Verfügung:

 

Mo:       08:30 Uhr – 12:00 Uhr

                13:00 Uhr – 16:00 Uhr

Di:         08:30 Uhr – 12:00 Uhr

                13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Mi:         08:30 Uhr – 12:00 Uhr

                13:00 Uhr – 17:00 Uhr

Do:         08:30 Uhr – 12:00 Uhr

                13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Fr:          GESCHLOSSEN 

 

Bitte beachten Sie, dass die Einzahlung am Kassenautomaten während der Schließzeit des Energie Ladens nicht möglich ist. Weiterhin sind wir natürlich jederzeit telefonisch unter der 03496 505555 oder per E-Mail an kundenservice@koethenergie.de für all Ihre Anliegen erreichbar.

 

Wir danken für Ihr Verständnis!

Ihr Team der Köthen Energie GmbH

 

Vielen Dank für Ihr

 

Vorsicht vor Hausbesuchen von vermeintlichen Energieanbietern

Seit Tagen berichten vermehrt Kunden der Köthen Energie von ungebetenen Besuchern an der Haustür. Unter einem Vorwand fragt der vermeintliche Energieanbieter nach der letzten Jahresverbrauchsabrechnung oder Daten wie z.B. Name, Adresse und Nummer des Strom- oder Gaszählers ab. Diese sollen einen unkomplizierten Wechsel des Energieanbieters ermöglichen.

Hinweis: Geben Sie keine persönlichen Daten preis und lassen Sie keinen Vertreter in Ihre Wohn- oder Kellerräume.

Bitte beachten Sie, dass derartige Hausbesuche von den Mitarbeitern der Köthen Energie nicht getätigt werden! Unsere Mitarbeiter können sich stets ausweisen!

Hinter diesen Haustürbesuchen verbirgt sich eine unseriöse Vertriebsmethode. Sollten auch Sie derartige Besuche bekommen, notieren Sie sich bitte den Namen und die Telefonnummer und setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 03496 5055 55 oder per E-Mail kontakt@koethenergie.de.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team der Köthen Energie GmbH

 

Neue Preise für die Grund- und Ersatzversorgung Erdgas

Die neuen Preise für die Grund- und Ersatzversorgung mit Erdgas sind veröffentlicht. Wirksam werden diese zum 01. Oktober 2022. 

Bitte beachten Sie, dass die Bruttopreise die derzeit gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer von 7 % enthalten.

Wenn Sie Fragen dazu haben, sprechen Sie uns gerne an.

 

Hier können Sie das aktuelle Preisblatt herunterladen: 

Preisblatt Grund- und Ersatzversorgung Erdgas ab 01. Oktober 2022 (Stand: 18.10.2022)

 

Wir sind jederzeit für Sie erreichbar:

Energie Laden am Markt 5 in Köthen
kundenservice@koethenergie.de
03496 5055 55

 

Film ab: Das Sommerkino 2022 ?

Am Samstag, den 13. August 2022 findet das diesjährige Sommerkino im Schlosspark Köthen statt, organisiert vom Schlossbund. Um 15:30 Uhr beginnt der erste Kinofilm „Der König der Löwen“ unter freiem Himmel. Am Abend ab 19:00 Uhr läuft dann „Rocketman“.

 

Was darf zu einem gelungenen Kinobesuch natürlich nicht fehlen? Das Popcorn? – genau dafür sind wir zuständig.
Wir unterstützen diese tolle Veranstaltung gerne mit unserem frisch zubereiteten, schmackhaften Popcorn und freuen uns auf zahlreiche Besucher!

 

Aktuelle Schließzeit im Energie Laden

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

am Donnerstag, den 28. Juli 2022 ist unser Energie Laden am Markt in Köthen ab 13:00 Uhr nicht besetzt.

Am Freitag finden Sie uns wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten ab 08:30 Uhr.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihr Team der Köthen Energie GmbH