Fragen & Antworten

Häufig gestellte Fragen

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden.

Falls Sie eine Frage haben, die hier nicht beantwortet wird, zögern Sie nicht, uns über unser Kontaktformular oder telefonisch zu kontaktieren.

Wir sind immer für Sie da und werden Ihnen gerne weiterhelfen.

Schnelleinstieg

Rechnung

In Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung gibt es jede Menge Informationen, Daten und Zahlen. Zum Verständnis haben wir Ihnen eine Beispielrechnung zur Verfügung gestellt. Sie haben dennoch Fragen zu Ihrer Abrechnung? Dann sprechen Sie uns einfach zu unseren Öffnungszeiten im Energie Laden an.

Nein, eine Bareinzahlung ist bei uns nicht möglich. Sie können Ihre Rechnung am Kassenautomaten im Energie Laden, per Überweisung oder Sepa-Lastschriftmandat begleichen. 

Sobald Sie uns nach Aufforderung Ihren Zählerstand gemeldet haben oder wir den Zählerstand vom Netzbetreiber zugesendet bekommen haben, erhalten Sie Ihre Jahresverbrauchsabrechnung einmal im Jahr von uns. Wenn Sie Ihren Kommunikationskanal bereits auf Online-Rechnung umgestellt haben, können Sie Ihre Rechnung in unserem Kundenportal  einsehen.  

Wenn Sie Ihren Kommunikationskanal auf Online-Rechnung umgestellt haben, hat das folgende Vorteile für Sie:

  • Sie schonen damit die Umwelt
  • Sie können Ihre Rechnung und weitere Dokumente & Informationen jederzeit im Kundenportal einsehen und herunterladen

 

Zum Kundenportal

Der monatliche Abschlag richtet sich nach Ihrem Verbrauch, den Sie uns bei Abschluss des Vertrages mitgeteilt haben. Zudem wird mit der Jahresverbrauchsabrechnung und der Aufforderung Ihren Zählstand abzulesen, der Verbrauch im System korrigiert und ein neuer Abschlag berechnet. Sie können gerne Ihren Abschlag anpassen lassen. Kontaktieren Sie uns über unser Kundenportal, telefonisch oder besuchen Sie uns im Energie Laden

Bei Ihrem Vertragsabschluss können Sie zwischen den Zahlarten SEPA-Basis-Lastschriftverfahren oder monatlicher Überweisung / Bareinzahlung am Kassenautomaten im Energie Laden wählen. Eine Umstellung ist jederzeit möglich.  

Wenn wir nach Fälligkeit einer Rechnung keinen Zahlungseingang feststellen können, erhalten Sie von uns eine Zahlungserinnerung. Erst nach dem erneuten Ausbleiben einer Zahlung versenden wir eine Mahnung.

Wenn Sie Ihre Jahresverbrauchsabrechnung nicht begleichen können und eine Zahlungsunfähigkeit droht, können Sie mit uns einen Ratenzahlplan für Ihre Jahres- oder Schlussrechnung vereinbaren. Die monatlichen Abschlagszahlungen sind davon ausgenommen. Zur Vereinbarung eines Ratenplans kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter 03496 505554 oder per E-Mail an kundenservice@koethenergie.de

Nein, diese Möglichkeit besteht nicht. Unsere Rechnungen sind zum 15. jeden Monats fällig. 

Zählerstand

Sie können uns Ihren Zählerstand online über unser Kundenportal, telefonisch oder über unser Kontaktformular bzw. per E-Mail an kundenservice@koethenergie.de mitteilen.

Zur Erstellung Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung benötigen wir Ihren Zählerstand. Durch die Übermittlung Ihres Zählerstandes bezahlen Sie nur das, was Sie tatsächlich an Strom oder Gas verbraucht haben. Teilen Sie uns keinen aktuellen Zählerstand mit, erfolgt eine Hochrechnung im System. 

Dies kann unterschiedliche Gründe haben:

  • es kann eine Zählerverwechslung vorliegen 
  • es wurde falsch abgelesen (z.B. Zahlendreher)
  • es wurde ein falscher Zähler abgelesen (z.B. vom Nachbarn)
  • oder Sie haben uns keinen Zählerstand mitgeteilt und dieser wurde demnach rechnerisch ermittelt

Wir benötigen Ihren Zählerstand zur Erstellung Ihrer Schlussrechnung. 

Das ist nicht schlimm. Wenn es auch nicht möglich ist, den Zählerstand von Nachbarn oder Bekannten ablesen zu lassen, können Sie uns den Zählerstand vorher mitteilen. Alternativ wird der Zählerstand rechnerisch im System ermittelt.

Allgemein

Ihre Stromrechnung besteht aus einer verbrauchsabhängigen und einer verbrauchsunabhängigen Komponente. Der Grundpreis wird in Euro pro Jahr ausgewiesen und enthält die Kosten für den Zähler und die Abrechnung. Der Arbeitspreis ist von Ihrem Verbrauch abhängig und gibt den Preis für eine von Ihnen verbrauchte Kilowattstunde (kWh) an.

Ihren Strom- oder Gaszähler finden Sie im Keller, im Treppenhaus oder direkt in Ihrer Wohnung.

Unter einem Zweitarifzähler versteht man einen Zähler mit zwei verschiedenen Zählwerken. Dabei wird der Stromverbrauch in Tagstrom (Hochtarif = HT) und Nachtstrom (Niedertarif = NT) unterteilt.

Sie können Ihren aktuellen Energieliefervertrag im Kundenportal kündigen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit uns eine schriftliche Kündigung an kundenservice@koethenergie.de einzureichen.

Sie können Ihren Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die vollständige Widerrufsbelehrung entnehmen Sie bitte Ihren Vertragsunterlagen. Ihren Widerruf senden Sie an kundenservice@koethenergie.de

Auf allen Unterlagen, die wir erstellen, steht Ihre Kundennummer. Diese sollten Sie bei Zahlungen am Kassenautomaten im Energie Laden oder bei Rückfragen bereit halten. 

Natürlich ist es wichtig, dass Sie sich sicher fühlen, wenn es um Ihre Daten geht. Wir engagieren uns ausdrücklich für den Schutz Ihrer persönlichen Daten und behandeln diese vertraulich. Alle Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

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